Warum ist eine Prüfung Ihrer Hydraulikanlagen nötig?
In Deutschland ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass überwachungsbedürftige Maschinen nach §16 BetrSichV regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Als gesetzliche Grundlage dienen dabei die Regelwerke und Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Hydraulikanlagen arbeiten mit hoher Energiedichte und Druck. Erfolgt die Montage nicht vorschriftsmäßig oder werden mögliche Defekte oder Mängel nicht rechtzeitig entdeckt, kann es zu massiven Schäden an Mensch, Maschine und Umwelt kommen. Besonders Hydraulik-Schlauchleitungen sind bei nicht regelmäßiger Kontrolle oder unsachgemäßer Montage eine Gefahrenquelle.
Durch die wiederkehrenden Prüfungen können Schäden frühzeitig entdeckt und ein sicherer Zustand der Hydraulikanlagen und aller Hydraulik-Schlauchleitungen gewährleistet werden.
Komplexe Hydraulikanlagen kommen in zahlreichen Betrieben und nützlichen mechanischen Systemen zum Einsatz. Die Fertigung, Instandsetzung aber auch die fachgerechte laufende Wartung bedürfen Erfahrung und Expertise.
Wie oft muss eine Prüfung der Hydraulik stattfinden?
Die Prüfung Ihrer Hydraulik sollte mindestens jährlich erfolgen. Bei größeren Anlagen kann auch ein geringerer Zeitabstand zwischen den Kontrollen sinnvoll sein. Besonders die Haltbarkeit von Schlauchleitungen wird erheblich von den Einsatzbedingungen beeinflusst. Die Temperatur, der Betriebsdruck oder der Biegeradius können sich auf die Beschaffenheit der Maschinen auswirken. Auch Umwelteinflüsse und die Qualität der Hydraulik haben Auswirkungen auf ihre Lebensdauer.
Durch jährlich wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Regel 113 – 020 kann der Zustand festgestellt und vorbeugende Instandhaltungen gemäß den Sicherheitsbestimmungen unternommen werden.
Hinweis: Grundvoraussetzung für einen sicheren Einsatz Ihrer Maschinen ist, dass Sie die vom Hersteller empfohlenen Wechselintervalle und die maximale Verwendungsdauer beachten und einhalten.
Warum ist eine Prüfung durch spezialisierte Experten sinnvoll?
Laut Betriebssicherheitsverordnung (§2 Abs.6) und DGUV müssen Prüfer von Hydraulikanlagen eine Berufsausbildung im Bereich Industriemechanik, Mechatronik, Anlagenmechanik o.ä. vor- oder durch Berufserfahrung erforderliche Kenntnisse nachweisen können.
LIPPOLD steht Ihnen als zertifizierter und zuverlässiger Partner bei der Installation, Kontrolle und Reparatur von Hydraulikanlagen zur Seite.
Dokumentation zu Ihrem Schutz
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, das Ergebnis der UVV-Prüfung sowohl direkt nach Inbetriebnahme (§17 BetrSichV) als auch bei wiederkehrenden Prüfungen (§16 BetrSichV) zu dokumentieren. Dadurch sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Maschinen und können im Schadensfall nachweisen, Ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen zu sein. Als Experte für hydraulische Anlagen wissen wir bei LIPPOLD genau, welche Informationen dokumentiert werden müssen und liefern Ihnen ein vollständiges und detailliertes Protokoll zu Ihrer Absicherung.