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Erstklassige UVV-Prüfung von Hydraulikanlagen

LIPPOLD GROUP

Erstklassige UVV-Prüfung von Hydraulikanlagen

Als star­ker Part­ner im Hydrau­lik-Ser­vice füh­ren wir die UVV-Prü­fun­gen Ihrer Anla­gen mit höchs­tem Qua­li­täts­an­spruch an unse­re Arbeit aus und sor­gen für die Sicher­heit Ihrer Hydraulikanlagen.

Warum ist eine Prüfung Ihrer Hydraulikanlagen nötig?

In Deutsch­land ist jeder Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, dafür zu sor­gen, dass über­wa­chungs­be­dürf­ti­ge Maschi­nen nach §16 Betr­SichV regel­mä­ßig auf ihren siche­ren Zustand geprüft wer­den. Als gesetz­li­che Grund­la­ge die­nen dabei die Regel­wer­ke und Bestim­mun­gen der Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung (Betr­SichV) und der Deut­schen gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV).

Hydrau­lik­an­la­gen arbei­ten mit hoher Ener­gie­dich­te und Druck. Erfolgt die Mon­ta­ge nicht vor­schrifts­mä­ßig oder wer­den mög­li­che Defek­te oder Män­gel nicht recht­zei­tig ent­deckt, kann es zu mas­si­ven Schä­den an Mensch, Maschi­ne und Umwelt kom­men. Beson­ders Hydrau­lik-Schlauch­lei­tun­gen sind bei nicht regel­mä­ßi­ger Kon­trol­le oder unsach­ge­mä­ßer Mon­ta­ge eine Gefahrenquelle.

Durch die wie­der­keh­ren­den Prü­fun­gen kön­nen Schä­den früh­zei­tig ent­deckt und ein siche­rer Zustand der Hydrau­lik­an­la­gen und aller Hydrau­lik-Schlauch­lei­tun­gen gewähr­leis­tet werden.

Kom­ple­xe Hydrau­lik­an­la­gen kom­men in zahl­rei­chen Betrie­ben und nütz­li­chen mecha­ni­schen Sys­te­men zum Ein­satz. Die Fer­ti­gung, Instand­set­zung aber auch die fach­ge­rech­te lau­fen­de War­tung bedür­fen Erfah­rung und Expertise.

Wie oft muss eine Prüfung der Hydraulik stattfinden?

Die Prü­fung Ihrer Hydrau­lik soll­te min­des­tens jähr­lich erfol­gen. Bei grö­ße­ren Anla­gen kann auch ein gerin­ge­rer Zeit­ab­stand zwi­schen den Kon­trol­len sinn­voll sein. Beson­ders die Halt­bar­keit von Schlauch­lei­tun­gen wird erheb­lich von den Ein­satz­be­din­gun­gen beein­flusst. Die Tem­pe­ra­tur, der Betriebs­druck oder der Bie­ge­ra­di­us kön­nen sich auf die Beschaf­fen­heit der Maschi­nen aus­wir­ken. Auch Umwelt­ein­flüs­se und die Qua­li­tät der Hydrau­lik haben Aus­wir­kun­gen auf ihre Lebensdauer.

Durch jähr­lich wie­der­keh­ren­den Prü­fun­gen nach DGUV Regel 113 – 020 kann der Zustand fest­ge­stellt und vor­beu­gen­de Instand­hal­tun­gen gemäß den Sicher­heits­be­stim­mun­gen unter­nom­men werden.

Hin­weis: Grund­vor­aus­set­zung für einen siche­ren Ein­satz Ihrer Maschi­nen ist, dass Sie die vom Her­stel­ler emp­foh­le­nen Wech­sel­in­ter­val­le und die maxi­ma­le Ver­wen­dungs­dau­er beach­ten und einhalten.

Warum ist eine Prüfung durch spezialisierte Experten sinnvoll?

Warum ist eine Prüfung durch spezialisierte Experten sinnvoll?

Laut Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung (§2 Abs.6) und DGUV müs­sen Prü­fer von Hydrau­lik­an­la­gen eine Berufs­aus­bil­dung im Bereich Indus­trie­me­cha­nik, Mecha­tro­nik, Anla­gen­me­cha­nik o.ä. vor- oder durch Berufs­er­fah­rung erfor­der­li­che Kennt­nis­se nach­wei­sen können.

LIPPOLD steht Ihnen als zer­ti­fi­zier­ter und zuver­läs­si­ger Part­ner bei der Instal­la­ti­on, Kon­trol­le und Repa­ra­tur von Hydrau­lik­an­la­gen zur Seite.

Dokumentation zu Ihrem Schutz

Als Arbeit­ge­ber sind Sie gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, das Ergeb­nis der UVV-Prü­fung sowohl direkt nach Inbe­trieb­nah­me (§17 Betr­SichV) als auch bei wie­der­keh­ren­den Prü­fun­gen (§16 Betr­SichV) zu doku­men­tie­ren. Dadurch sor­gen Sie für die Sicher­heit Ihrer Mit­ar­bei­ter und Maschi­nen und kön­nen im Scha­dens­fall nach­wei­sen, Ihren Ver­pflich­tun­gen ord­nungs­ge­mäß nach­ge­kom­men zu sein. Als Exper­te für hydrau­li­sche Anla­gen wis­sen wir bei LIPPOLD genau, wel­che Infor­ma­tio­nen doku­men­tiert wer­den müs­sen und lie­fern Ihnen ein voll­stän­di­ges und detail­lier­tes Pro­to­koll zu Ihrer Absicherung.

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Rund um die Uhr für Sie im Einsatz

Wenn es um die Prü­fung, Repa­ra­tur und den Ser­vice von Hydrau­lik­kom­po­nen­ten geht, sind wir Ihr ers­ter Ansprechpartner!

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Ihr Ansprechpartner:

Hen­drik Jago­mast
+49 40 85180 308
+49 40 85180 440
jagomast@​lippold.​de