LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Lippold GmbH
Lippold Sealing Technologies
Hamburg, 06.2023
Lippold GmbH
Lippold Sealing Technologies
Hamburg, 06.2023
Nachstehende Bedingungen gelten für diesen Auftrag und alle künftigen Aufträge des Bestellers. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Abweichungen und Ergänzungen von unseren Bedingungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. An Zeichnungen, Skizzen und Kostenanschlägen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden. Angegebene Leistungsdaten wie Maße und Gewichte sind unverbindlich, jedoch nach bestem Wissen und Können ermittelt und abgegeben.
Lieferfristen sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind zulässig. Verzögert sich die Lieferung aufgrund unseres Verschuldens oder wird uns die Lieferung unmöglich, so kann der Besteller nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurücktreten. Können wir aufgrund besonderer Umstände wie z. B. höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel, Nichtbelieferung usw. nicht liefern, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wird uns durch Umstände der vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung unmöglich oder nicht mehr zumutbar, sind wir von unseren Lieferverpflichtungen befreit. Ein Schadenersatzanspruch des Bestellers besteht nicht. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der bestellten Waren geht spätestens mit der Absendung der Waren an den Besteller
Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich. Allein verbindlich ist die Auftragsbestätigung. Unsere Preise gelten ohne Verpackung, Transport und Montage. Unsere Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Montage, Transport und Verpackung werden nach Aufwand gesondert berechnet. Der Besteller hat kein Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, wir haben seinen Gegenanspruch schriftlich anerkannt oder dieser Anspruch ist rechtskräftig festgestellt. Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort netto Kasse bei Erhalt der Ware oder bei Abschluss von Reparaturarbeiten und Montagen. Dies gilt auch, wenn die Reparaturarbeiten und Montagen außer Haus erfolgen.
Nach Abholung oder Lieferung hat der Besteller unsere Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind spätestens 8 Tage nach Abholung bzw. Lieferung, Montage schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Bei Geschäftsleuten gelten die §§ 377, 378 HGB. Transportschäden müssen im Beisein des Anlieferers schriftlich festgestellt und bestätigt werden. Liegen Mängel vor oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, liefern wir für mangelhafte Teile Ersatz oder bessern dieses selbst oder durch Dritte nach. Garantie leisten wir im Rahmen der vom Hersteller zugesicherten Garantie. Dies gilt jedoch nur für das Gebiet der BRD. Soweit wir selbst Hersteller sind, übernehmen wir die Gewährleistung für die von uns hergestellten Sachen für ein Jahr nach Auslieferung der Sachen. Sind uns Ersatzlieferung und Nacherfüllung unmöglich geworden oder fehlgeschlagen, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis /Werklohn mindern. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass das Vorgewerk mangelhaft ist oder der Besteller eigenes Material eingebaut bzw. verbauen lässt, dass wir nicht geliefert haben und den Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware/Werk selbst entstanden sind.
Anderweitige Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unsere Erfüllungsgehilfen trifft nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Liefer- und Schadensersatzansprüche des Bestellers an uns dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche – auch frühere und künftig entstehende – Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bezahlt hat. Bei Aufträgen von Wiederverkäufern gelten dessen Ansprüche gegen seine Kunden in Höhe des unsgeschuldeten Entgeltes als im voraus an uns abgetreten, auch bei Veräußerung zusammen mit von uns nicht gelieferten Gegenständen. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit Fremdeigentum verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Besteller kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er uns schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum ein, das er für uns unentgeltlich verwahrt. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 50%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet nach unserer Wahl, die überschießende Sicherheit freizugeben.
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Hamburg vereinbart. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Bei Verträgen mit Bestellern, die ihren Sitz im Ausland haben, gilt deutsches Recht als vereinbart.